Avestai Sales – KI-gestützte Besuchsberichte für den B2B-Vertrieb · Stand: Juli 2026
Hinweis: Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Eine Geltung gegenüber Verbrauchern ist ausgeschlossen. Vor dem Live-Gang empfehlen wir anwaltliche Prüfung, insbesondere der Haftungsklauseln und des Preismodells.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Avestai UG (haftungsbeschränkt), Wiesbaden, vertreten durch die einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Sohil Habibi und Mehrdad Safaei Khour (nachfolgend „Avestai" oder „Anbieter"), gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Avestai Sales" (nachfolgend „Software" oder „Dienst").
(2) Die AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (nachfolgend „Kunde").
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Avestai stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Avestai Sales ist ein cloudbasierter KI-Dienst (Software-as-a-Service), der Außendienstmitarbeitern ermöglicht, nach Kundengesprächen per Sprachdiktat strukturierte Besuchsberichte zu erstellen. Der Dienst umfasst insbesondere:
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der zum Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung unter avestai.de.
(3) Avestai ist berechtigt, den Dienst weiterzuentwickeln und funktional anzupassen, solange die vertraglich zugesagten Kernfunktionen erhalten bleiben.
(1) Avestai bietet neuen Kunden eine kostenlose Testphase von 30 Tagen ab dem Datum der Freischaltung des Zugangs an (nachfolgend „Testphase").
(2) Während der Testphase stehen alle Grundfunktionen des Dienstes zur Verfügung. Die maximale Anzahl der Nutzer und Berichte während der Testphase kann begrenzt sein und wird vor Teststart kommuniziert.
(3) Die Testphase endet automatisch nach 30 Tagen. Es entstehen keine automatischen Kosten oder Folgeverbindlichkeiten. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zustande.
(4) Avestai behält sich vor, die Testphase vorzeitig zu beenden, wenn ein Missbrauch des Dienstes festgestellt wird.
(1) Ein Nutzungsvertrag kommt durch ein schriftliches Angebot von Avestai und die schriftliche Annahme durch den Kunden zustande. Die Registrierung für die Testphase stellt keinen kostenpflichtigen Vertragsschluss dar.
(2) Der Vertrag über ein kostenpflichtiges Nutzungspaket wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(3) Bei monatlicher Abrechnung kann jede Partei den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats in Textform kündigen. Eine Kündigungsfrist besteht nicht.
(4) Wählt der Kunde die jährliche Abrechnung, beträgt die Laufzeit zwölf Monate ab Freischaltung. Sie verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Die jährliche Abrechnung wird zu einem gegenüber der monatlichen Abrechnung vergünstigten Preis angeboten; der jeweilige Preisvorteil ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
(5) Die kostenlose Testphase endet automatisch nach 30 Tagen. Sie geht nicht selbsttätig in ein kostenpflichtiges Nutzungsverhältnis über. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt ausschließlich durch ausdrückliche Vereinbarung in Textform zustande.
(1) Die aktuellen Preise für die kostenpflichtigen Nutzungspakete werden im individuellen Angebot von Avestai ausgewiesen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus, je nach vereinbartem Zahlungsmodell.
(3) Avestai ist berechtigt, Preise mit einer Ankündigungsfrist von 8 Wochen anzupassen. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Preiseintritts.
(4) Bei Zahlungsverzug ist Avestai berechtigt, den Zugang zum Dienst nach schriftlicher Mahnung mit angemessener Nachfrist zu sperren.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass seine Mitarbeiter, die den Dienst nutzen, über die Verarbeitung von Gesprächsinhalten per Diktat informiert sind. Die Einholung erforderlicher Einwilligungen liegt in der Verantwortung des Kunden.
(3) Der Kunde darf den Dienst nicht für folgende Zwecke nutzen:
(4) Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit der in den Dienst eingespeisten Informationen sowie für die korrekte Anwendung der generierten Berichte.
(1) Soweit Avestai im Rahmen des Dienstes personenbezogene Daten für den Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
(2) Avestai verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich in EU-Rechenzentren und überträgt keine Daten in Drittländer ohne geeignete Garantien.
(3) Sprachaufnahmen (Diktate) werden nach der Transkription und KI-Verarbeitung innerhalb von 24 Stunden automatisch gelöscht.
(4) Avestai verwendet Kundendaten nicht zum Training eigener KI-Modelle.
(5) Der Kunde sichert zu, dass er als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO die notwendigen Rechtsgrundlagen für die Nutzung des Dienstes sichergestellt hat.
(1) Avestai strebt eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99 % im Monatsmittel an (gemessen außerhalb geplanter Wartungsfenster).
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt, sofern sie nicht zur unmittelbaren Behebung von Sicherheitsrisiken erforderlich sind.
(3) Kurzfristige Einschränkungen durch technische Störungen oder höhere Gewalt begründen keinen Anspruch auf Vertragsauflösung oder Minderung des Entgelts, soweit Avestai die Ursache nicht zu vertreten hat.
(1) Alle Rechte an der Software, den zugrundeliegenden Algorithmen, dem Erscheinungsbild und der Dokumentation verbleiben bei Avestai. Dem Kunden wird lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags eingeräumt.
(2) Die durch den Dienst generierten Besuchsberichte und Analysen stehen dem Kunden zur uneingeschränkten eigenen Nutzung im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu.
(3) Der Kunde bleibt Eigentümer aller von ihm eingespeisten Daten und Inhalte.
(1) Avestai haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Avestai nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Betrag der im letzten Vertragsmonat gezahlten Vergütung.
(3) Avestai haftet nicht für Entscheidungen des Kunden, die auf Basis der generierten Berichte getroffen werden. Die Berichte sind als Hilfsmittel zur Vertriebsunterstützung zu verstehen und ersetzen nicht das fachliche Urteil des Vertriebspersonals.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für arglistig verschwiegene Mängel.
(1) Ordentliche Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail an info@avestai.de ist ausreichend).
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Nach Vertragsende werden die im Dienst gespeicherten Kundendaten für 30 Tage zum Export bereitgehalten und danach gelöscht.
(1) Avestai ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt.
(2) Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die neuen AGB als angenommen. Auf diese Konsequenz wird im Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen.
(3) Bei fristgerechtem Widerspruch kann Avestai den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Wiesbaden, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Schriftformklausel: Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt.
(5) Streitbeilegung: Avestai ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, da diese AGB ausschließlich für Unternehmer gelten.
Stand: Juli 2026 · Avestai UG (haftungsbeschränkt) · Wiesbaden